Mitgliedsbeiträge


Beitrags- und Entgeltordnung

 

1 Einführung

 

Die Beitragsordnung regelt in Ergänzung zu §9 der Satzung vom 21.03.2013 die Erhebung der Beiträge und Entgelte.

 

2 Beiträge (Anhang A)

 

2.1 Die an die FT Adler zu entrichtenden Beiträge setzen sich wie folgt zusammen:

 

a) Vereinsbeitrag (Grundbeitrag)

 

b) Spartenbeitrag

 

c) Jahresbeiträge des Landessportverbandes SH (LSV) und des Sportverbandes Kiel (SVK)

 

2.2 Vereins- und Spartenbeitrag werden gemeinsam ausgewiesen. Die Festlegung des Vereinsbeitrags obliegt dem erweiterten Vorstand. Die Spartenbeiträge werden vom Vorstand auf Vorschlag der Spartenversammlung festgelegt.

 

2.3 Die Jahresbeitrag des LSV und SVK werden vom LSV bzw. SVK festgelegt.

 

2.4 Die Verpflichtungen zur Beitragszahlung bleiben auch nach Erklärung des Austritts aus dem Verein bis zu dem in Anhang A aufgeführten Zeitpunkt bestehen.

 

3 Entgelte (Anhang B)

 

3.1 Es werden folgende Entgelte erhoben:

 

a) Aufnahmeentgelt

 

b) Entgelt für Rücklastschrift

 

c) Entgelt für Rechnungsstellung

 

d) Entgelt für abweichenden Zahlungsrhythmus

 

e) Mahnentgelt bei Zahlungsverzug von mehr als 1 Monat

 

3.2 Die Höhe der Entgelte werden vom erweiterten Vorstand festgelegt.

 

4 Beitragseinzug

 

4.1 Der Einzug der Vereins- und Spartenbeiträge erfolgt im Lastschriftverfahren, und zwar vierteljährlich jeweils zum 15. des ersten Monats im Quartal.

 

4.2 Der Einzug der Jahresbeiträge des Landessportverbandes SH (LSV) und des Sportverbandes Kiel (SVK) erfolgt im Lastschriftverfahren, und zwar jeweils zum 15. Januar bzw. bei Vereinseintritt.

 

5 Beitragsermäßigung

 

5.1 Laut §9 Absatz (6) der Satzung können Beiträge durch den Vorstand im Einzelfall ermäßigt, gestundet, ganz oder teilweise erlassen werden. Voraussetzung hierfür ist ein schriftlicher Antrag an den Vorstand. Der Antrag ist nach spätestens 2 Jahren erneut zu begründen.

 

5.2 Es handelt sich grundsätzlich um Einzelfallentscheidungen Der Vorstand orientiert sich dabei an folgenden Kriterien:

 

- Stellungnahme der Spartenleitung

 

- Einkommenssituation/ soziale Bedürftigkeit des Mitglieds bzw. der Eltern

 

- längere Ortsabwesenheit (Auslandssemester, Austauschjahr …)

 

- Dauer der Mitgliedschaft

 

5.3 Der Vereinsbeitrag (=Sockel- und Entwicklung) sollte nur im Ausnahmefall erlassen oder ermäßigt werden.

 

5.4 Mitglieder müssen alle Möglichkeit ausschöpfen, die Übernahme der Beitragszahlung über öffentliche Mittel (z.B. „Kids in the Clubs“) zu erwirken.

 

5.5 Mitglieder über 18 Jahre, die von Beitragszahlungen ganz oder teilweise befreit werden, sollen einen „ideellen Beitrag“ leisten, z.B. in Form von Arbeitseinsätzen oder die Übernahme von Betreueraufgaben.

 

6 Beitragserstattung

 

6.1 Haben die FT Adler oder ihre Mitarbeiter zu verantworten, dass über einen längeren Zeitraum außerhalb der Schulferien kein Sport- und Trainingsprogramm angeboten wird, so erfolgt eine anteilige Beitragserstattung für einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten.

 

7 Kündigungsfristen

 

7.1 4 Wochen zum Quartalsende.

 

8 Diese Ordnung wurde von der Mitgliederversammlung der FT Adler am 21.03.2013 beschlossen.

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